Übersicht für Versicherte

 

Gesetzlich Versicherte

Psychotherapie gehört zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen, weshalb diese die Kosten in der Regel übernehmen. Seit April 2017 ist es verpflichtend zunächst eine psychotherapeutische Sprechstunde aufzusuchen, welche der diagnostischen Abklärung dient.

Beim Vorliegen einer psychischen Störung finden, vor Antragstellung bei der Krankenkasse, 2 bis 4 probatorische Sitzungen statt. Die Probatorik hat die Ziele eine Beziehung zueinander aufzubauen, gemeinsame Ziele zu definieren und den Umfang der Behandlung abzuschätzen.

Beantragt werden kann eine Akutbehandlung (bis zu 12 Sitzungen), Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen, bei besonderen Gegebenheiten bis zu 80 Sitzungen).

Dem Antrag auf Genehmigung der Therapie wird der Konsiliarbericht beigelegt, welcher von ihrem Hausarzt oder Facharzt auszufüllen ist. Er dient der Abklärung organischer Erkrankungen als (Mit-)Ursache für die vorliegenden Beschwerden.

Mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgt die Abrechnung nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Hierfür muss beim ersten Kontakt in einem neuen Quartal die Versichertenkarte eGK2 eingelesen werden.

 

Privat Versicherte

Die Anzahl der Sitzungen und die Höhe der Erstattung hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Deshalb sollten Sie sich vor dem Beginn einer Psychotherapie bei Ihrer privaten Krankenkasse nach der Übernahme der Kosten und den vorzulegenden Unterlagen erkundigen.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Für eine Sitzung werden 100,55€ berechnet.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für eine Sitzung werden 100,55€ berechnet.

Beihilfe

Bei Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, übernimmt die Beihilfestelle anteilig die Kosten einer psychotherapeutischen Einzelbehandlung. Zumeist übernimmt eine zusätzlich privat abgeschlossene Versicherung die verbleibenden Kosten. Die Beihilferichtlinien zur ambulanten Psychotherapie finden Sie auf der Internetseite der Psychotherapeutenkammer NRW.

Die Behandlung wird ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit 100,55€ je Sitzung abgerechnet.

Selbstzahler

Auf Wunsch ist es auch möglich, die Psychotherapie selbst zu finanzieren.

Die Kosten richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und betragen je Sitzung à 50 Minuten 131,16€.

Beratung & Coaching

Psychologische Beratung und Coaching stellen keine Kassenleistung da und werden, daher nicht finanziert, weswegen sie privat gezahlt werden müssen. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Je nach Art und Umfang des Anliegens wird das Honorar individuell vereinbart.